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                            |   | 
                          
                           
                            | Landespressekonferenz 20.04.2004 
                             | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Trotz des Einsatzes milliardenschwerer 
                              Sonderprogramme verschärft sich die Ausbildungssituation 
                              nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern jährlich. Eine 
                              große Koalition reformfeindlicher Kräfte in Politik, 
                              Wirtschaft und Verbänden klammert sich jedoch weiter 
                              an ihre völlig gescheiterte Politik des Alimentierens 
                              und Appellierens: Statt öffentliche Haushalte und 
                              Arbeitslosenversicherung zu entlasten, schützt sie 
                              ausbildungsunwillige Trittbrettfahrer. Statt den 
                              individuellen Rechtsanspruch auf berufliche Erstausbildung 
                              im Sinne der Berufswahlfreiheit des Grundgesetzes 
                              durchzusetzen, werden „Haltet den Dieb!“-Debatten 
                              gegen die betroffenen Jugendlichen geführt. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Das Resümee nach 13 Jahren Sonderprogrammen 
                              in Mecklenburg-Vorpommern lautet: | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            
                                - Land, Bund, EU und BA verausgabten in MV über 
                                  2,474 Mrd. € (ohne Mehrkosten der beruflichen 
                                  Schulen!)
 
                                - der Anteil der öffentlich voll- oder teilfinanzierten 
                                  Plätze lag zwischen 52 und 76 %
 
                                - nur noch 25 % aller Betriebe bilden aus
 
                                - das betriebliche Ausbildungsangebot sank seit 
                                  1997/98 um ein Viertel, der Ausbildungsplatzrückgang 
                                  ist größer als der Beschäftigungsverlust
 
                                - 2003 existierte für 42 von 100 Bewerbern in 
                                  MV ein betriebliches Ausbildungsangebot, Tendenz 
                                  sinkend, 1993 betrug das Verhältnis noch 60 
                                  : 100
 
                                - die reale Ausbildungslücke 2004 liegt nach 
                                  Schätzung des Wirtschaftsministers M-V bei 8.850 
                                  Plätz
 
                                | 
                          
                           
                            | Hauptursache der quantitativen und 
                              qualitativen Probleme des deutschen dualen Berufsbildungssystems 
                              ist die völlige Schieflage ihrer Finanzierung. Mit 
                              dem von der rot-grünen Regierungskoalition auf den 
                              Weg gebrachten Berufsbildungssicherungsgesetz muss 
                              ein Ende der schleichenden Verstaatlichung der Erstausbildung 
                              eingeleitet werden. Die vom DGB angeschobenen Berufsbildungsreformen 
                              (neue Berufsbilder, Benachteiligtenausbildung, duale 
                              Berufsvorbereitung, Berufsfrühorientierung, EXAM) 
                              können ihre Wirkung nur entfalten, wenn die Geschäftsgrundlage 
                              des Berufsbildungssystems in Ordnung gebracht wird. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die tatsächliche Lebenssituation junger 
                              Menschen am Übergang von der Schule in das Erwerbsleben 
                              (Harte Fakten!) spielt bei der derzeitigen politischen 
                              Auseinandersetzung einer Ausbildungsplatzumlage 
                              kaum eine Rolle. Im Mittelpunkt der Debatte stehen 
                              die vermeintlichen negativen Effekte eines Gesetzes, 
                              das die von der Wirtschaft selbst getragene solidarische 
                              Finanzierung der dualen Berufsausbildung zum Ziel 
                              hat. Dabei sind die Behauptungen und Argumente der 
                              Umlagegegner trotz des von ihnen veranstalteten 
                              öffentlichen Trommelfeuers sachlich falsch. Echte 
                              Alternativen zum „Weiter so“ bleiben die Umlagegegner 
                              schuldig. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Der DGB stellt im Folgenden ihren 
                              falschen Behauptungen einen Auszug von öffentlich 
                              zugänglichen Fakten und Statistiken (Quellen: BA, 
                              BiBB, StLA, IAB, Land M-V, Berufsbildungsberichte 
                              Bund und M-V) gegenüber, um die Notwendigkeit einer 
                              radikalen Korrektur der bisherigen Berufsbildungspolitik 
                              des „Appellierens und Alimentierens“ aufzuzeigen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 1 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | „Es gibt gar kein Ausbildungsproblem, 
                              die Ausbildungslücke in Deutschland betrug Ende 
                              2003 nur 20.000 Plätze.“ | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die reale Ausbildungsplatzlücke, die 
                              durch öffentlich finanzierte Sonderprogramme in 
                              diesem Jahr zu schließen ist, wird vom Wirtschaftsminister 
                              des Landes M-V auf 8.850 Plätze geschätzt. Diese 
                              Größenordnung deckt sich mit der vom DGB Nord berechneten 
                              Lücke von 9.500 Plätzen im Jahre 2003. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Für die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein 
                              und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die reale Lücke 
                              unter anteiliger Berücksichtigung der nicht vermittelten 
                              Bewerber, der berufsvorbereitenden Maßnahmen, des 
                              Eintrittes in Arbeit, des weiteren Schulbesuches, 
                              des vorgezogenen Bundeswehr- bzw. Zivildienstes, 
                              der Einmündung in außerbetriebliche Ausbildung oder 
                              berufsvorbereitende Maßnahmen und nach Abrechnung 
                              der unbesetzten Stellen insgesamt 17.000 Plätze! | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Von 1998 bis 2003 stieg der Anteil 
                              der öffentlich vollfinanzierten Ausbildungsplätze 
                              in M-V von 30 auf 38 %. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Auch im aktuellen Vermittlungsjahr 
                              ist keine Entwarnung erkennbar: Gegenüber dem Vorjahresmonat 
                              sank das betriebliche Ausbildungsangebot in Mecklenburg-Vorpommern 
                              zum 31.03.2004 um 516 Plätze (- 6,8 %) auf 7.109 
                              Plätze. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Trotz gigantischer öffentlicher Alimentierungen 
                              des deutschen Berufsbildungssystems öffnet sich 
                              die Schere zwischen Angebot und Nachfrage seit Jahren 
                              zu Lasten der Jugendlichen. In Mecklenburg-Vorpommern 
                              standen im September 2003 nur noch 42 betriebliche 
                              Ausbildungsstellen pro Bewerber zur Verfügung. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Verhältnis Bewerber zu betrieblichen 
                              Ausbildungsstellen | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                              | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Gemeldete Ausbildungsstellen 
                              MV | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                              | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Nicht Vermittelte Bewerber 
                              und unbesetzte Ausbildungsstellen MV | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                              | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 2 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | „Die Ausbildungsumlage ist ein teurer 
                              Irrweg, der die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe 
                              weiter sinken ließe.“ | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Absurd teuer ist der Status quo. Die 
                              Steuerzahler und die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung 
                              tragen die gigantischen Kosten der Sonderprogramme 
                              zur Bekämpfung der Ausbildungsnot, ohne eine Trendumkehr 
                              beim Rückgang der betrieblichen Ausbildungsplätze 
                              und der immer weiteren Verstaatlichung des Berufsbildungssystems 
                              zu erreichen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Allein für Mecklenburg-Vorpommern 
                              haben Land, Bund, ESF und Arbeitsverwaltung seit 
                              1991 2,474 Milliarden € (ohne Mehrkosten der beruflichen 
                              Schulen!) aufgewandt! | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Übersicht 
                              der Umlage | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            Öffentliche Förderung der 
                              Berufsausbildung in MV 1991 bis 2003, 
                              insges. 2,474 Mrd. € | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                              | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Ausbildungsplatzförderung des Landes 
                              MV, des Bundes, des ESF und der Bundesagentur für 
                              Arbeit in 1.000 € | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 3 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Ausbildungswillige Betriebe finden 
                              nicht genügend ausbildungsfähige Bewerber. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | In Mecklenburg-Vorpommern kamen 2003 
                              rechnerisch 2,5 Bewerber auf ein betriebliches Angebot. 
                              Von den 26.348 Bewerbern wurden 7.019 Jugendliche 
                              außerbetrieblich versorgt, weil sie keinen betrieblichen 
                              Platz fanden oder wegen einer von der BA festgestellten 
                              individuellen Benachteiligung. 1.959 Bewerber blieben 
                              zum 30.09. unversorgt. Dies bedeutet, dass der Ausbildungsstellenmarkt 
                              in MV durch diese insgesamt 8.978 „schwächeren Bewerber 
                              entlastet“ wurde. Hinzu kommen die berufsvorbereitenden 
                              Maßnahmen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 4 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Der Rückgang an betrieblichen Ausbildungsplätzen 
                              in MV entspricht dem Rückgang der Beschäftigten. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Seit dem höchsten Stand an betrieblichen 
                              Ausbildungsplätzen 1997/98 sinkt ihre Zahl deutlich 
                              schneller als die Zahl der Beschäftigten. Dies drückt 
                              sich in der betrieblichen Ausbildungsquote (Bestand 
                              Azubis bezogen auf die abhängig Beschäftigten) aus, 
                              die seit 1999 kontinuierlich von 7,0 % auf 6,2 % 
                              im Jahr 2002 gesunken ist. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die seit Jahren zurückgehende Zahl 
                              der zur Verfügung gestellten betrieblichen Ausbildungsplätze 
                              hat eine wesentliche Ursache im Rückgang des Anteils 
                              der ausbildenden Betriebe. Im Mecklenburg-Vorpommern 
                              sank dieser Anteil von 31 % (1997) auf 25 % (2002). | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                              | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Entwicklung der Ausbildungsplatzbewerber, 
                              betrieblichen Ausbildungsstellen und der Beschäftigten 
                              in MV | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 5 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die Umlagefinanzierung würde zu Steuerausfällen 
                              von bundesweit 600 Mio. € jährlich führen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Angesichts eines von der öffentlichen 
                              Hand und der BA im Jahr 2003 aufgewandten Betrages 
                              von 311 Mio € allein für Mecklenburg-Vorpommern 
                              (ca. 1,7 Millionen Einwohner!) ist der vom Bundesfinanzministerium 
                              befürchtete Steuerausfall lächerlich gering. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 6 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die Einführung der Umlagefinanzierung 
                              führt zu erheblichen Verwaltungskosten und zusätzlicher 
                              Bürokratie. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die Bekämpfung des Lehrstellenmangels 
                              und die Administrierung der Sonderprogramme in Ost 
                              und West hat monströse Strukturen geschaffen: Wer 
                              zählt die zusätzlichen Personalstellen in den Wirtschafts-, 
                              Bildungs- und Finanzministerien, im Landesförderinstitut, 
                              in der Arbeitsverwaltung, den Kammern, Berufsschulen, 
                              Bildungsdienstleistern und kommunalen Initiativen? | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Bei den Industrie- und Handelskammern 
                              und den Handwerkskammern in M-V sind neben den eigenen 
                              Ausbildungsberatern der Kammern seit Jahren 16 Ausbildungsplatzentwickler 
                              tätig, die vom Bund mit ca. 600.000 € jährlich finanziert 
                              werden. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Das von den Bau-Tarifpartnern unterhaltene 
                              Umlagesystem ist alles andere als ein bürokratisches 
                              Monstrum. Es stabilisiert trotz erheblicher konjunktureller 
                              und struktureller Probleme das Ausbildungsangebot 
                              und wird von keiner Seite in Frage gestellt. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 7 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die Betriebe werden ihre bisherigen 
                              Ausbildungsleistungen zurückfahren und sich freikaufen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Der betriebswirtschaftliche Anreiz 
                              zur Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen 
                              (auch über den eigenen Bedarf hinaus) ist ebenso 
                              abhängig von der endgültigen Formulierung des Gesetzestextes 
                              wie der Aufbau und der Umfang der Umlage-Administration. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Behauptung 8 | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Mecklenburg-Vorpommern hat wegen seiner 
                              hohen Ausbildungsquote Anspruch auf eine Ausnahmeregelung 
                              im Berufsbildungssicherungsgesetz. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Fakten | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Entscheidend für die Einführung einer 
                              Umlagefinanzierung sind der tatsächliche Versorgungsgrad 
                              mit Ausbildungsstellen (42 betriebliche Stellen 
                              pro 100 Bewerber, Tendenz weiter fallend) und der 
                              haushaltspolitisch brisante Umfang der öffentlichen 
                              Hilfsprogramme. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Das Bundesverfassungsgericht hat 1980 
                              in seiner Urteilsbegründung zum damaligen Umlage-Gesetz 
                              einen auswahlfähigen Ausbildungsstellenmarkt dahingehend 
                              definiert, dass auf 100 Bewerber 112,5 angebotene 
                              Stellen kommen müssen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Die betriebliche Ausbildungsquote 
                              in MV liegt trotz Rückgängen auch 2002 mit 6,2 % 
                              über den gesamtdeutschen Vergleichswerten (5,4 %). 
                              Insofern ist es wahrscheinlich, dass Mecklenburg-Vorpommern 
                              zu einem „Nehmerland“ nach dem Berufsbildungssicherungsgesetz 
                              wird. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Diese Quote sagt allerdings nichts 
                              über den Versorgungsgrad mit betrieblichen Ausbildungsplätzen 
                              und das tatsächliche Potential an ausbildenden Betrieben 
                              aus. Das IAB-Betriebspanel hat für 2002 ergeben, 
                              dass 26 % der ca. 50.900 Unternehmen in M-V nicht 
                              ausbilden, obwohl sie die Voraussetzung hierfür 
                              hätten. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | Forderungen 
                              und Vorschläge des DGB Nord | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | 1. Die Landesregierung MV muss das 
                              Berufsbildungssicherungsgesetz der rot-grünen Koalition 
                              massiv unterstützen, um die Ausbildungssituation 
                              der Jugendlichen sowie die eigene Haushaltssituation 
                              nachhaltig zu entspannen. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | 2. In das derzeit novellierte Berufsbildungsgesetz 
                              muss dringend der individuelle Rechtsanspruch auf 
                              berufliche Erstausbildung aufgenommen werden, der 
                              die Berufswahlfreiheit nach dem Grundgesetz für 
                              Jugendliche im Anschluss an die allgemeinbildende 
                              Schule absichert. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | 3. Die Einnahmen aus dem Umlage-Verfahren 
                              sollen bevorzugt Betrieben zu gute kommen, die über 
                              den Eigenbedarf ausbilden. | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | 4. Korrekturen im Gesetzentwurf der 
                              rot-grünen Regierungskoalition:  | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            
                                - Berechnungsgrundlage muss die tatsächliche 
                                  Ausbildungsplatzlücke von bundesweit über 200.000 
                                  Plätzen sein!
 
                                - Einbeziehung aller Betriebe ab 5 Beschäftigte
 
                                | 
                          
                           
                            |  5. Die Bundesregierung muss bis zum 
                              Inkrafttreten des Berufsbildungssicherungsgesetzes 
                              ihr bisheriges Engagement in Bund-/Ostländerprogramm 
                              von mindestens 14.000 Plätzen aufrechterhalten. 
                             | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            | 6. Das Landesbündnis für Arbeit muss 
                              die Korrekturen am III-Säulen-Modell des Wirtschaftsministers 
                              kurzfristig auf den Weg bringen:  | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            
                                - Reduzierung der Prämienzahlungen (Säule I 
                                  + II)
 
                                - Ausweitung der Verbundförderung
 
                                - Ausweitung des externen Ausbildungsmanagements 
                                  (EXAM)
 
                                - Ausweitung der Berufsfrühorientierung (Mobilität)
 
                                - zielgenauere Fortführung der Förderung der 
                                  Überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU)
 
                                | 
                          
                           
                            
  | 
                          
                           
                            |   | 
                          
                           
                            |   | 
                              | 
                             |